Zukunftssichere Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen – bereit für die Mobilitätswende

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch, und eine zuverlässige Ladeinfrastruktur wird immer wichtiger – sowohl für private als auch gewerbliche Immobilien. Mit unserer maßgeschneiderten Ladeinfrastruktur-Lösung sind Sie optimal vorbereitet. Egal, ob Sie eine AC-Ladestation für den täglichen Bedarf oder leistungsstarke DC-Schnellladegeräte benötigen – wir bieten eine Lösung, die perfekt zu Ihrem Gebäude Bedarf passt.

Ladeinfrastruktur Elektrotreiber
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Ladeinfrastruktur: AC- und DC-Ladestationen erklärt

AC-Ladestationen eignen sich ideal für den alltäglichen Gebrauch, insbesondere für Standorte, an denen Fahrzeuge länger geparkt werden – wie etwa in Büros oder zu Hause. Sie laden Fahrzeuge langsamer, aber effizient und können problemlos in das bestehende Stromnetz integriert werden.

DC-Ladestationen bieten dagegen eine schnelle Ladelösung und sind besonders für gewerbliche Standorte oder Schnellladestationen an Raststätten geeignet. Dank der hohen Ladeleistung sind die Fahrzeuge innerhalb kürzester Zeit wieder einsatzbereit.

Gebäudeautomation und Ladeinfrastruktur – eine starke Kombination

Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist nicht nur von der Technik der Ladestationen abhängig. Die Verbindung mit einer intelligenten Gebäudeautomation maximiert die Effizienz und spart Energie. Durch die intelligente Steuerung und Überwachung der Ladeprozesse können Lastspitzen vermieden und der Energieverbrauch optimiert werden.

Mit uns als Partner erhalten Sie eine ganzheitliche Lösung: von der Planung der Ladeinfrastruktur bis zur Integration in Ihre Gebäudetechnik. So wird Ihr Gebäude fit für die Mobilitätswende.

Nachhaltige und zukunftssichere Lösungen
Durch unsere Expertise in der Elektro- und Gebäudetechnik bieten wir Ihnen eine Ladeinfrastruktur, die nicht nur für die heutigen Anforderungen ausgelegt ist, sondern auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. Wir planen flexibel erweiterbare Systeme, die mit Ihrem Bedarf wachsen können.

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Häufig gestellte Fragen

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Die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung und Wartung von E-Ladestationen liegt beim Betreiber der Anlage. Dieser muss sicherstellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt werden, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhöhte Sicherheitsrisiken.

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Die steuerliche Abschreibungsdauer einer Wallbox beträgt in der Regel zwischen fünf und zehn Jahren, abhängig von der voraussichtlichen Nutzungsdauer und den geltenden steuerlichen Vorschriften. Diese Zeitspanne reflektiert den Zeitraum, in dem die Wallbox wirtschaftlich genutzt werden kann, bevor sie durch neuere Technologien ersetzt oder abgeschrieben wird.

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E-Ladestationen sind oft im Freien installiert und dadurch Umwelteinflüssen wie Regen, Hitze oder Frost ausgesetzt. Zudem werden sie häufig genutzt, was zu Abnutzung und Materialermüdung führen kann. Ein Defekt könnte nicht nur den Betrieb der Ladestation beeinträchtigen, sondern auch ernsthafte Sicherheitsrisiken darstellen, etwa durch Überhitzung oder Kabelbrände. Daher sind regelmäßige E-Checks unerlässlich, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Anlage zu gewährleisten.

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Die DGUV V3 Prüfung stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Ladestation einwandfrei funktionieren. Dazu gehören unter anderem die Steckvorrichtungen, der Leitungsschutz, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) sowie die Sicherheitskommunikationseinrichtung (PWM). Diese Bauteile sind besonders anfällig für Verschleiß oder Beschädigungen und müssen daher regelmäßig kontrolliert werden.

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Die Überprüfung einer E-Ladestation erfolgt durch geschulte Fachkräfte und umfasst drei wesentliche Schritte: eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung sowie eine Messung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Dabei wird die Funktionsfähigkeit mithilfe eines Fahrzeugsimulators (EVSE-Adapter) getestet, um realistische Bedingungen zu simulieren und mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen.

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E-Ladestationen zählen gemäß DIN VDE zu den sogenannten “Anlagen besonderer Art” und müssen daher jährlich einer Sicherheitsüberprüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn sie als ortsfeste Anlagen eingestuft werden. Die jährliche Überprüfung dient der Sicherheit und dem zuverlässigen Betrieb der Anlage.

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Ja, sowohl Ladesäulen als auch Wallboxen müssen nicht nur bei der Installation, sondern auch in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche Ladestationen als auch für solche in gewerblich genutzten Immobilien. Die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung liegt beim Betreiber der Anlage. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Ladesäulenverordnung (§3) sowie in der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3).